7. Zwischenstaatliche Kommission für die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Die 7. Sitzung der französisch-luxemburgischen Regierungskommission für die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (CIG) fand am 17. April 2023 in Thionville (Frankreich) statt. Die Delegation der Französischen Republik fand unter Leitung von Frau Laurence Boone, für Europa zuständige Staatssekretärin der Ministerin für Europa und Auswärtige Angelegenheiten, und Frau Corinne Cahen, Ministerin für die Großregion des Großherzogtums Luxemburg statt.

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    (de g. à dr.) Laurence Boone, secrétaire d'État auprès de la ministre de l'Europe et des Affaires étrangères, chargée de l'Europe ; Corinne Cahen, ministre à la Grande Région du Grand-Duché de Luxembourg

    (de g. à dr.) Laurence Boone, secrétaire d'État auprès de la ministre de l'Europe et des Affaires étrangères, chargée de l'Europe ; Corinne Cahen, ministre à la Grande Région du Grand-Duché de Luxembourg

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und Frankreich hat sich seit der Gründung der Regierungskonferenz im Jahr 2010 erheblich intensiviert und trägt durch den Austausch in zahlreichen Bereichen erheblich zur Integration unserer Grenzgebiete zum Wohle ihrer Einwohner bei. Die Folgen der Covid-19-Pandemie haben die beiden Länder, die ihre gemeinsame Grenze während der gesamten Gesundheitskrise offengehalten haben, noch näher zusammengerückt.

Da die Zahl der in Luxemburg arbeitenden französischen Einwohner stetig steigt - Anfang 2023 sind es über 120.000 -, bekräftigen beide Seiten ihr Festhalten an diesem zwischenstaatlichen Rahmen, um eine gute Koordinierung der öffentlichen Politik zu gewährleisten. Diese Instanz soll auch die Entstehung und Umsetzung gemeinsamer Initiativen anregen, die den Alltag der Grenzbewohner verbessern und die harmonische wirtschaftliche Entwicklung dieses Raums fördern soll.

Seit der letzten Regierungskonferenz wurden Fortschritte bei der Telearbeit erzielt, indem die steuerliche Toleranzgrenze durch eine am 7. November 2022 unterzeichnete Zusatzvereinbarung zum Steuerabkommen von 29 auf 34 Tage angehoben wurde. Da die Telearbeit weiter ausgebaut wird, verpflichten sich beide Parteien, die Gespräche bis Ende 2024 fortzusetzen, um eine dauerhafte Lösung ab dem 1. Januar 2025 zu erreichen, gegebenenfalls durch den Abschluss eines neuen Zusatzabkommens. Darüber hinaus hat Frankreich beschlossen, die Verwaltungsverfahren für luxemburgische Arbeitgeber, die in Frankreich wohnhafte Telearbeiter beschäftigen, zu vereinfachen. So wird mit dem Haushaltsgesetz für 2023 ein Mechanismus für zeitnahe Vorauszahlungen eingeführt, die anstelle der Erhebung einer Lohnsteuer durch den Arbeitgeber direkt vom Bankkonto der Arbeitnehmer abgebucht werden.

Die Verbesserung der Fortbewegung und der Mobilität der Grenzgänger, die im Mittelpunkt der Sorgen unserer Mitbürger stehen, sind ein weiteres wichtiges Thema der Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien, die den Schwerpunkt auf den kollektiven und nachhaltigen Verkehr legen, da nur so mittelfristige Lösungen für den wachsenden Pendlerstrom von Grenzarbeitern gewährleistet werden können.

Auf der Grundlage der am 20. März 2018 unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung über die Stärkung der Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Verkehr, welches die paritätische Finanzierung von 240 Mio. EUR durch die französische und die luxemburgische Seite vorsieht, wovon 220 Mio. EUR für den Schienenverkehr und 20 Mio. EUR für die Politik der Fahrgemeinschaften und des öffentlichen Straßenverkehrs bestimmt sind, konnten umfangreiche Arbeiten in Angriff genommen werden. Das Bekenntnis zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr wird durch die am 19. Oktober 2021 unterzeichnete Zusatzvereinbarung zum Protokoll verstärkt, der die Investitionen für diesen Verkehrsträger auf 440 Mio. EUR erhöht, was einem zusätzlichen Beitrag jeder der beiden Parteien von 110 Mio. EUR im Vergleich zum Ausgangsprotokoll entspricht.

In Bezug auf den Eisenbahnbereich ist vorgesehen, dass die durch das Protokoll und dessen Zusatzvereinbarung finanzierten Arbeiten in zwei Phasen durchgeführt werden.

Die erste Phase, die auf den Zeithorizont 2024-2025 abzielt, ist weit fortgeschritten: Die Arbeiten zum Ausbau der Bahnsteige auf der französischen Seite sollen Ende 2023 abgeschlossen sein, und die Studien zur Verstärkung der elektrischen Infrastruktur der Strecke werden fortgesetzt. Diese Ausbauten ermöglichen die Überwindung einer ersten Kapazitätsstufe durch den Einsatz von Zügen mit einer zusätzlichen Triebwageneinheit. Darüber hinaus werden die geplanten Park-and-Ride-Anlagen (P&R) in den Bahnhöfen Longwy und Thionville 2024 bzw. 2025 in Betrieb genommen, während ein erster Teil der P&R-Anlage in Longwy 2021 fertiggestellt wurde.

Mit der Ankunft neuer Triebzüge, die von der Region Grand Est gekauft wurden, werden alle diese Arbeiten zu Spitzenzeiten eine Erhöhung der Sitzplätze von 8.000 auf 14.000 pro Tag und Richtung ermöglichen.

Die zweite Phase, die bis 2028-2030 abgeschlossen sein soll, ermöglicht einen weiteren Kapazitätssprung mit dem Ziel, durch eine optimierte Nutzung der Infrastruktur 22.000 Sitzplätze zu erreichen. Diese Phase umfasst insbesondere Ausbauten zugunsten des Güterverkehrs sowie für die Erhöhung der elektrischen Kapazität der Strecke, für die 2023 Studien erstellt werden sollen.

In Bezug auf den Straßenverkehr wurde am 12. Juli 2022 der Park-and-Ride-Parkplatz (P+R) Thionville-Metzange in Anwesenheit des luxemburgischen Premierministers Xavier Bettel, der Ministerin für die Großregion Corinne Cahen und Frau Dominique Faure, die für den ländlichen Raum zuständige Staatssekretärin des Ministers für den ökologischen Wandel und den Zusammenhalt der Gebiete, eingeweiht.

Beide Seiten kamen überein, eine umfassende Studie zur grenzüberschreitenden Mobilität zwischen Luxemburg und dem grenzüberschreitenden Beschäftigungsgebiet in Frankreich, das sich insbesondere im Norden Lothringens befindet und sich allmählich vom Süden Thionvilles bis nach Metz ausdehnt, in Auftrag zu geben.

Bereits jetzt wurden mehrere vom Departement Moselle getragene Projekte für grenzüberschreitende BHNS-Strecken angesprochen, darunter das Projekt zwischen Frisange (Luxemburg) und Hettange-Grande (Frankreich) auf der RD 653. Die Modalitäten einer finanziellen Beteiligung Luxemburgs am Schema der grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsbusse und Park-and-Ride-Anlagen (P+R) werden auf der Grundlage der Ergebnisse der oben erwähnten Gesamtstudie festgelegt.

Beide Seiten begrüßten außerdem die Fortschritte beim Ausbau der A3 und der A31 und vereinbarten, die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs und von Fahrgemeinschaften auf dieser Achse zu unterstützen.

In Frankreich war das Projekt A31 bis, das den Ausbau der Autobahn zwischen der Grenze und Thionville sowie die betreffende Autobahnumgehung ermöglichen würde, von Ende November 2022 bis Anfang Februar 2023 Gegenstand einer öffentlichen Umfrage. Diese wird auf Grundlage der gewählten Trasse 2024 eingeleitet. Auf der luxemburgischen Seite ist der Abschluss der Arbeiten zum Ausbau der A3 auf 2x3 Spuren für Ende 2030 vorgesehen.

Frankreich und Luxemburg haben darüber hinaus die Einrichtung einer neuen Arbeitsgruppe zum Thema Umwelt beschlossen. Dieses neue Feld der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird in einem ersten Schritt insbesondere die Themen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Müllablagerungen behandeln.

Im Bereich der gesundheitspolitischen Zusammenarbeit unterzeichneten die beiden Parteien eine Absichtserklärung zur Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Gesundheitsdaten, Überwachung und Warnung in den grenznahen Lebensräumen der Region Grand Est und Luxemburgs. Diese digitale Beobachtungsstelle wird darauf abzielen, dem Bedarf nach einer Vertiefung der genauen und gegenseitigen Kenntnis der Gesundheitsdaten im grenzüberschreitenden französisch-luxemburgischen Einzugsgebiet gerecht zu werden, um Epidemien und Fragen im Zusammenhang mit der globalen Gesundheitsversorgung in jedem Teilgebiet besser vorhersehen zu können.

Die Kommission bestätigte die Absicht beider Seiten, den Zugang zur Nahversorgung für die Grenzbevölkerung zu erleichtern. Eine Arbeitsgruppe wurde dazu eingerichtet.

In Bezug auf die medizinische Ausbildung und gemäß einer 2021 unterzeichneten Vereinbarung haben die luxemburgische Seite und vier französische Universitäten (Sorbonne Université, Université Paris Cité, Université de Strasbourg, Université de Lorraine) eine operative Vereinbarung zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung des Zusatzprotokolls über die wissenschaftliche und akademische Zusammenarbeit unterzeichnet. Diese Vereinbarung legt für die dreijährige Vorbereitung zum Erhalt des Zeugnisses der vertieften Ausbildung in medizinischen Wissenschaften insbesonders die Höhe und die Zahlungsmodalitäten der luxemburgischen Beteiligung an der klinischen Ausbildung der Studierenden aus dem Bachelorstudiengang Medizin der Universität Luxemburg fest.

Die beiden Länder unterzeichneten außerdem eine Absichtserklärung über die Einrichtung eines verstärkten mehrsprachigen Bildungsgangs in englischer, deutscher und luxemburgischer Sprache auf dem Gebiet des EVTZ Alzette-Belval. Dieser würde bereits im Kindergarten beginnen und in der Grundschule in der Gemeinde Villerupt bzw. im Collège in Audun-le-Tiche fortgesetzt werden. Luxemburg würde Assistenten und Lehrkräfte für Luxemburgisch zur Verfügung stellen, während Frankreich der luxemburgischen Seite Schulungen im Rahmen der Alphabetisierung in Französisch für luxemburgische Lehrkräfte anbieten wird.

Darüber hinaus haben beide Seiten vereinbart, sich über die Organisation und Steuerung der Bildungs- und Aufnahmedienststellen auf beiden Seiten der Grenze auszutauschen und die Koordinierung zwischen den zuständigen Trägern abzuschließen, damit die Erstattung von Pflegesachleistungen, die in Frankreich für Versicherte des luxemburgischen Systems erbracht wurden, gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 883/2004 erfolgen kann.

Beide Seiten würdigten den grenzüberschreitenden Erfolg von Esch-sur-Alzette, Europäische Kulturhauptstadt 2022, an dem die Communauté de Communes du Pays Haut Val d'Alzette du Nord lorrain beteiligt war. Um die kulturelle und touristische Entwicklung unserer Grenzregion weiter voranzutreiben, wurde vereinbart, nach Wegen und Mitteln zu suchen, um diese beispielhafte Zusammenarbeit zu verstetigen, damit die derzeit geltende Partnerschaftsrahmenvereinbarung fortgesetzt werden kann. Darüber hinaus soll im Herbst 2023 ein Klausurtag mit den Beteiligten organisiert werden, damit die grenzüberschreitenden Kulturakteure einen langfristigen Fahrplan festlegen können.

Die Regierungskonferenz wurde über die Einrichtung von funktionalen Räumen im Rahmen des Interreg-Programms Großregion 2021-2027 in Kenntnis gesetzt. Die funktionalen Räume stellen ein innovatives und wichtiges Instrument zur Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien und zur Stärkung der grenzüberschreitenden Planung dar. So nimmt die Regierungskonferenz die Einrichtung eines funktionalen Raums auf dem Gebiet des EVTZ Alzette Belval zur Kenntnis und prüft die Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer funktionaler Räume an der französisch-luxemburgischen Grenze.

Im Bereich der inneren Sicherheit begrüßten beide Seiten die Fortschritte bei der Ausarbeitung und baldigen Unterzeichnung von Verwaltungsvereinbarungen, in denen die Modalitäten für die Einrichtung gemeinsamer Kontrollen und Patrouillen in Bahnhöfen und Zügen sowie auf grenzüberschreitenden Straßen und Autobahnen, einschließlich der A31/A3, festgelegt werden. Dies ist ein nützlicher Fortschritt für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, der ein wirksameres gemeinsames Vorgehen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität und gemeinsame Sicherheitsherausforderungen ermöglichen wird.

Um die Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter zu stärken, haben beide Seiten die Arbeiten zur Vertiefung des Rechtsrahmens für die grenzüberschreitende Polizei- und Zollzusammenarbeit aufgenommen.

Außerdem wurde eine Bilanz nach der ersten Übung des Grenzalarmplans am 29. März 2023 vorgelegt. Es wurde auch vereinbart, die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit vor Ort im Hinblick auf die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 zu verstärken.

Im Bewusstsein der Bedeutung der grenzüberschreitenden Herausforderungen haben sich beide Seiten dazu verpflichtet, die Umsetzung der von dieser siebten Kommission verabschiedeten Schlussfolgerungen genau und regelmäßig zu überwachen. Die achte Sitzung der Regierungskommission wird 2024 in Luxemburg stattfinden.

Pressemitteilung vom  Ministerium für Familie, Integration und die Großregion und vom Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten der Regierung der Französischen Republik 

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